Wenn Holografie-Bladerunner-Style-Werbung auf deutsches Recht trifft

Stellt Euch vor, über Eurem privaten Haus oder dem Firmengelände würde ein Hologramm eines Unternehmens schweben. Werbung, die Euch privat stört oder, im Firmenkontext, Werbung vom Mitbewerber.

Wenn Holografie-Bladerunner-Style-Werbung auf deutsches Recht trifft

Kleiner Mix aus "Nighthawk"​, Tron und Bladerunner*

Na, was denkt Ihr?

Dies ist mein heutiges Thema, wieder Stoff für eine Tasse Tee - oder Kaffee. Technologisch "geht sowas" via #augementedreality und es wird schon heute eingesetzt. Wenn auch nur sehr selten bisher.

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Drachen über London!

Ein erster Fall war zum Beispiel die Bewerbung des Serienstarts des Game-of-Thrones-Prequels "House of Dragon". Ich habe dazu ein YouTube-Shorts am Start:

In dem Fall war es eine Aktion zum Start der Serie, nur für wenige Stunden und nur mit der SnapChat-App begrenzt. Dazu nur an sieben Locations weltweit. Schon klar.

Doch, was wäre wenn ein Unternehmen wie Google oder Apple oder... Meta - denen fehlen aber die Karteninformationen - so eine Funktion weltweit auch über Deinem Haus freischalten würde?

Jederzeit!

Klar, als Chef der Werbeagentur Kreative KommunikationsKonzepte GmbH finde ich so eine Idee UMWERFEND. Und sei es nur über einer Messehalle für eine Woche das Logo eines Kunden platzieren. Wunderbar. Jeder mit einem Smartphone und aktivierter Kamera, der vielleicht gerade das Navigationssystem des Messeveranstalters auf dem Gelände nutzt... kein Thema.

Aber über dem Elternhaus? Oder einem öffentlichen Gebäude? Zeitlich unbeschränkt? Und was ist, wenn sich da mit einem Mal an einer Stelle zwei Logos befinden? Wer hat da das "Recht am virtuellen Platz"?

GPS & Augmented Reality = Next big thing

GPS ist an dieser Stelle nur ein Platzhalter für eine "Location based technologie", die es erlaubt eine AR-Experience, z.B. USDZ-Inhalte, an einen Ort zu binden. Kamera-App starten - nicht eine gesonderte AR-App - und dann auf dem Display AR-Inhalte erleben können. So die Vision.

Es wurde kein Alt-Text für dieses Bild angegeben.
Ausblick auf "Fliegende Autos" und Holografie-Werbung ;)

Hinweis zum Bild und Titelbild: Das 3D-Burger-Logo stammt aus der Newsletter-Ausgabe über Logo-Veränderungen in der Zukunft: Wenn Logos auf VR & AR treffen. Die ganze 3D-Szene erstellten wir für die "Open Digital City" von Marco Janck 🚀 vor ca. 3 Jahren.

Rechtliche Einschätzung, 2. Runde

Für diesen Newsletter habe ich mir wieder einen Partnerautoren gesucht. Mit Dr. Thomas Schwenke gab es vor fast zehn Jahren schon eine Kollaboration, die am Ende zu seiner Doktorarbeit führte.

Meine Frage beantwortete er in seinem Blog-Beitrag Welcome Cyborgs !-) Teil 1 – Die 10 (Datenschutz) Risiken von Google Glass, dann ergab sich das Buch (PDF-Download). Es gibt eine gemeinsame Podcast-Folge: AR-Brillen? Kommt drauf an... (Folge 35).

Thomas ist zudem der Betreiber von Datenschutz-Generator.de, mit dem man z.B. Datenschutzerklärungen erstellen kann.

Also, was denkt Thomas Schwenke über AR-Werbung "über dem Haus"?

"AR-Werbung ist ein sehr spannendes und rechtlich unerforschtes Thema. Ein paar Erfahrungen haben wir jedoch bereits Ende 2018 im Rahmen des Starts von Pokémon Go gesammelt.

Das Grundprinzip, bzw. die Grundproblematik ist bei AR-Werbung die gleiche. Es werden auf einer virtuellen Ebene Informationen im Zusammenhang mit einer Örtlichkeit bereitgestellt. Das ist an und für sich unproblematisch, genauso wie z.B. Ortsbeschreibungen in Reiseberichten oder Plakatwände vor Häusern. Relevant sind aber die Folgen, die derartige Informationen entfalten können.

Das bedeutet, es muss geprüft werden, zu welchen Nachteilen AR-Werbung führen kann und ob diese den Betroffenen zumutbar ist. Die Folgen der AR-Werbung, wie auch deren Art können vielfältig sein.

Bei Pokémon Go waren es z.B. Hausfriedensbrüche der Monsterjäger, wenn die Pokémons auf Privatgrundstücken verortet wurden. Aber auch kollektive Ehrverletzungen waren ein Thema, wenn z.B. zum Spiel gehörende „Pokestops“ auf Stellen der Erinnerung für Verstorbene platziert wurden.

Im Fall von AR-Werbung können sich die Nachteile noch potenzieren. Z.B. könnte eine virtuelle Leuchtreklame für anrüchige Etablissements oder politische Parteien die persönliche Ehre, der im Haus unter der ausgegebenen Werbung lebenden Personen verletzen. Die Darstellung abfälliger Aussagen über dem Geschäft eines Mitbewerbers könnte wiederum dessen wettbewerbswidrige Behinderung darstellen.

Dabei werden Grenzen gefunden werden müssen und es wird wie immer auf den Einzelfall ankommen. So macht es z.B. einen Unterschied, ob AR-Werbung für Erotikprodukte über einem Wohnblock mit zig Wohnparteien oder dem Einfamilienhaus eines Schuldirektors platziert ist. Zudem kann natürlich auch AR-Werbung, wie jede neue Technologie, neue und überraschende Herausforderungen mit sich bringen. Aber mit einer an den Auswirkungen orientierten Gesetzgebung, ist das Recht auf die AR-Werbung m.E. jedoch gut vorbereitet."

Noch etwas Schwarzmalerei, bevor ich wieder die "bright future" sehe

Welche Auswirkungen eine "umregulierte Lösung" wäre, zeigt dieses Konzeptvideo eines Künstlers auf YouTube. Nicht ohne Grund wird bei Kampfpiloten im Helm der Stresslevel gemessen und die Menge der eingeblendeten Informationen zur Lage / Stresslevel angepasst.

Video: So "befürchten" wir - wird unsere Zukunft aussehen

Mehr zum Thema "Hyperreality" in diesem TED-Talk mit dem schlechtesten Audio eines TED-Talks EVER: Hyper-reality: What is real? von Joong Won Jeong aus 2018. Für mich beste Inspiration eines TED-Talk war 2009 Das packende Potenzial der SixthSense Technologie von Pranav Mistry. Das Video ist zwar zwölf Jahre alt, aber für mich immer noch eine Top-Ideensammlung zu unserer möglichen Zukunft. 😉

Was tun Unternehmen bisher?

Apple stellte schon vor ein paar Jahren im Rahmen einer Entwicklerkonferenz seine AR-Cloud vor.

Den meisten Menschen fallen in Keynotes DIE Dinge, die mich begeistern, garnicht auf. Erst Jahre später...

Die Lösung ist ein Test, in circa 20 Städten in den USA und London. Nur mit einer Freigabe von Apple kann man im Rahmen dieser AR-Cloud solche "Logos über Häuser" platzieren. Seit einer ganzen Weile ist es "Still um diese Idee" geworden. Sollte aber Apple und Google hier die vorhandenen AR-Technologien "freischalten", dann haben wir eine Diskussion in Deutschland, so wie damals mit "Google (Streetview) späht unsere Häuser aus!" und "...die Einbrecher sehen ja...".

Video: Szene aus dem Kinofilm "Bladerunner 2049": Eine Hologramm-Frau schwebt neben einer Brücke. Der Film ist SEHR sehenswert.

Bisher sind die US-Techgiganten nicht gewillt diese Funktion allgemein zur Verfügung zu stellen. So sehr ich mir das als Agenturchef für unsere Kunden auch Wünsche - zwei Herzen in einer Brust - so sehr hoffe ich auf eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit und eine rechtliche Regelung die uns allen Sicherheit bei der Umsetzung gibt.

<IronieON>

Nichts gegen Guerilla-Marketing im "Cyberspace", aber bitte nicht über meinem Elternhaus!

<Ironie OFF>

Wie Apple sich das "Metaverse" vorstellt

Ich kann nur spekulieren - Siehe Metaverse-Begriffsverwirrung und Apples Masterplan für AR & VR - aber es sieht sehr nach einem auf "Geodaten basierenden Ansatz" aus. Die Idee hatte ich auch im LinkedIn-Live mit Sascha Pallenberg 潘賞世 und Kai Heddergott skizziert: Objekte wie z.B. AR-Portale sind der Zugang zu VR-Inhalten, der größte Teil wird aber reine AR-Experience sein. In allen Interviews stellt der Apple-CEO Tim Cook immer wieder AR statt VR in den Vordergrund.

Und sein Team vermeidet das Wort "Metaverse"...: Video auf Twitter

Frage der Woche

Was denken meine LeserInnen über das Thema "Holo-"AR-Werbung?

Damit genug für diese Ausgabe, wir lesen uns wieder in zwei Wochen. Dann geht es um Selfies auf LinkedIn, indische Avatare und unser Selbstbild im Wandel.

Viele Grüße aus Velbert

Gerhard Schröder

PS: Dieser Text ist ein halbes Jahr ALT. Google hat vor ein paar Tagen seine “Geospatial AR-Lösung” vorgestellt. Siehe letzter Newsletter. Neue Möglichkeiten…

PSS: Artist Projects A Virtual Uterus Over The Supreme Court. Das passierte auch vor ein paar Monaten, nach meinem Text.